Sweep – Verbraucherschutzvorschriften auf dem Prüfstand

10.03.2019

Die Europäische Union hat einige Maßnahmen, um den Verbraucherschutz und dessen Vorschriften durchzusetzen. In Zeiten der Mediatisierung haben sich die Institutionen der Europäischen Union auch den Verbraucherschutz im Internet vorgenommen. Eine dieser Maßnahmen ist der sogenannte „Sweep“.

Sweep – Verbraucherschutzvorschriften auf dem Prüfstand

Was ist ein „Sweep“?

Der „Sweep“ ist eine Marktüberwachungsaktion, die europaweit durchgeführt wird. Jedes Jahr wird diese Aktion von der Europäischen Kommission koordiniert und im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks durchgeführt. Beteiligt an dem EU-weiten Website-Screening sind zudem auch nationale Institutionen in den überprüften Ländern. Das Ziel dieser Untersuchung ist, herauszufinden, ob die Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union (EU) von den Händlern im Internet eingehalten werden. Die Branche und die Rechtsbereiche, die von dieser Untersuchung betroffen sind, werden jährlich gewechselt. In den letzten Jahren wurden die Branchen Online-Kauf von Telekommunikationsdienstleistungen, Vergleichswebseiten für Reisedienstleiter und Verbraucherrechte-Richtlinien überprüft. Webseiten, die nicht den Anforderungen des europäischen Verbraucherrechts entsprechen, erhalten dementsprechende Bemängelungen oder Abmahnungen.

Ergebnisse des europaweiten Sweeps

Erst kürzlich hat die Europäische Kommission die Ergebnisse des letzten Sweeps vorgestellt. Bei der Überprüfung wurden insgesamt 560 kommerzielle Internetseiten überprüft. Betroffen von dem diesjährigen europaweiten Webseiten-Screening waren Online-Shops, in den Waren wie Textilien, Dienstleistungen wie Tickets für Veranstaltungen und digitale Inhalte wie Computer-Software angeboten werden. Zweck der Untersuchung war die Überprüfung der Darstellung von Preisen und Preisnachlässen sowie die Erfüllung verschiedener Informationspflichten, die Webseiten ihren Kunden bieten müssen. Ergebnis dieses Sweeps war, dass etwa 60 Prozent der untersuchten Internetseiten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Einhaltung des europäischen Verbraucherschutzrechts aufweisen. Eine Unregelmäßigkeit war beispielsweise, dass auf etwa 31 Prozent der Webseiten, auf denen Preisnachlässe angeboten wurden, die Berechnung des Preisnachlasses nicht nachvollziehbar war. In weiteren Fällen gab es auf den untersuchten Webseiten teilweise keine Angaben zu anfallenden Zusatzgebühren. Unter diese Zusatzgebühren fallen unvermeidbare Kosten wie Buchungsgebühren, Gebühren für die Lieferung oder für die Zahlungsweise. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das europäische Verbraucherrecht. Denn dieses verpflichtet Anbieter nämlich dazu, den Preis einschließlich aller anfallenden Kosten anzugeben. Sollten die Kosten nicht im Voraus berechnet werden können, muss der Kunde zumindest darauf hingewiesen werden, dass solche Kosten anfallen können. Auf etwa 30 Prozent der geprüften Internetseiten entsprach die Darstellung der Informationen über das Widerrufsrecht nicht den Standards, die in der Europäischen Union gelten. Auf rund 59 Prozent der überprüften Webseiten enthielten diese zudem nicht den vorgeschriebenen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung.

Der Sweep in Deutschland

In Deutschland wird der Sweep hauptsächlich vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) koordiniert. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die Wettbewerbszentrale wirken aber auch an der Überprüfung mit. Für den diesjährigen Sweep in Deutschland wurden insgesamt 40 Internetseiten auf mögliche Verstöße überprüft. Die Wettbewerbszentrale selbst hat 15 dieser Internetseiten überprüft. Davon waren zehn ohne Beanstandung. In drei Fällen wurden Verstöße gegen das Irreführungsverbot oder mangelnde Transparenz bei Preisangaben gefunden. Daraufhin verpflichteten sich zwei Anbieter, nach Abmahnung zur Unterlassung und änderten ihre Angebote entsprechend ab. Eines der Verfahren läuft noch. In zwei anderen Fällen hat die Wettbewerbszentrale die betreffenden Betreiber der Webseiten auf kleinere Verstöße aufmerksam gemacht. Maßnahmen dieser Art sind wichtig, damit Verbraucher beim Online-Shopping nicht in die Irre geführt werden.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice