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Konzert abgesagt: Wer zahlt Ticket, Hotel und Anreise?

17.07.2026

Das Konzert wird kurzfristig abgesagt, doch Hotel und Zugfahrt sind bereits gebucht. Wer übernimmt jetzt die Kosten?

Während Sie den Ticketpreis in der Regel beim Veranstalter zurückfordern können, gelten für Unterkunft und Anreise eigene Verträge und Stornierungsbedingungen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Ansprüche Sie haben, wann der Ticketschutz der Deutschland-Kreditkarte Gold greifen kann und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Konzert abgesagt: Wer zahlt Ticket, Hotel und Anreise?

Konzert abgesagt: Wer ersetzt Ticket, Hotel und Anreise?

Sie haben sich monatelang auf das Konzert gefreut. Das Ticket ist bezahlt, das Hotel gebucht und die Zugfahrt reserviert. Dann kommt kurz vor der Abreise die Nachricht: Das Konzert fällt aus.

Deshalb bedeutet die Absage des Konzerts nicht automatisch, dass auch Hotel und Anreise kostenlos storniert werden können.

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Warum der Ticketschutz trotzdem sinnvoll ist

Der Veranstalter erstattet den Ticketpreis normalerweise nur, wenn das Konzert ausfällt. Findet die Veranstaltung statt und können Sie selbst wegen einer versicherten Erkrankung, eines kurzfristigen Krankenhausaufenthalts, eines Kfz-Unfalls oder eines anderen versicherten Ereignisses nicht teilnehmen, bleiben Sie ohne Ticketschutz häufig auf den Kosten sitzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ticket: Bei einer Absage ist meist zuerst der Veranstalter für die Erstattung zuständig.
  • Hotel: Eine kostenlose Stornierung hängt vom gebuchten Tarif ab.
  • Bahn oder Flug: Auch hier gelten die jeweiligen Tarif- und Stornierungsbedingungen.
  • Ticketschutz: Er kann helfen, wenn Sie aus einem versicherten persönlichen Grund nicht teilnehmen können oder der Veranstalter bei einem ersatzlosen Ausfall nicht erstattet.
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1. Wer erstattet das Konzertticket?

Wird das Konzert vollständig abgesagt, können Sie den Ticketpreis in der Regel beim Veranstalter zurückfordern. Prüfen Sie auf dem Ticket oder in der Buchungsbestätigung, welches Unternehmen als Veranstalter genannt ist.

Wird ein Ersatztermin angeboten, sollten Sie kontrollieren:

  • ob das Ticket weiterhin gültig ist,
  • ob der neue Termin für Sie zumutbar ist,
  • ob eine Rückgabe möglich ist.

2. Was passiert mit dem Hotel?

Das Hotel ist ein eigener Vertrag. Kann das Zimmer weiterhin bereitgestellt werden, entsteht nicht automatisch ein kostenloses Stornierungsrecht.

Entscheidend ist Ihr Tarif:

  • flexibel stornierbar,
  • gegen Gebühr stornierbar,
  • nicht stornierbar.

3. Wird die Anreise erstattet?

Auch Bahn- und Flugtickets sind separate Verträge. Fährt der Zug planmäßig, entstehen allein wegen der Konzertabsage normalerweise keine Fahrgastrechte.

Prüfen Sie daher:

  • den gebuchten Tarif,
  • die Stornierungsfrist,
  • mögliche Gebühren,
  • eine Umbuchung oder Gutscheinerstattung.

Fahrgastrechte greifen erst, wenn die Reise selbst beeinträchtigt ist, etwa durch einen Zugausfall oder eine erhebliche Verspätung.

4. Wann ist der Ticketschutz der Deutschland-Kreditkarte Gold sinnvoll?

Der Ticketschutz ist besonders dann relevant, wenn das Konzert stattfindet, Sie selbst aber aus einem versicherten Grund nicht teilnehmen können.

Nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen können dazu beispielsweise gehören:

  • eigene Erkrankung,
  • Erkrankung eines minderjährigen eigenen Kindes,
  • kurzfristiger Krankenhausaufenthalt,
  • definierter Todesfall in der Familie,
  • Kfz-Unfall oder Kfz-Diebstahl,
  • Veranstaltungsausfall ohne Ersatztermin, wenn der Veranstalter nicht erstattet.

Die Erstattung ist begrenzt auf:

  • maximal 500 Euro pro Veranstaltung,
  • maximal zwei Schadenfälle pro Jahr.

Die Selbstbeteiligung beträgt 20 Prozent, mindestens 10 Euro pro Ticket.

5. Was ist nicht automatisch versichert?

Der Ticketschutz bezieht sich auf das Veranstaltungsticket. Hotel, Bahn, Flug oder Mietwagen sind dadurch nicht automatisch mitversichert.

Für diese Kosten können gegebenenfalls andere Leistungen relevant sein, etwa eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Entscheidend sind auch hier die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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6. So gehen Sie im Schadenfall vor

  1. Prüfen Sie, ob der Veranstalter erstatten muss.
  2. Sichern Sie Ticket, Rechnung und Kreditkartenabrechnung.
  3. Beschaffen Sie den erforderlichen Nachweis, etwa ein Attest.
  4. Bewahren Sie das nicht entwertete Ticket auf.
  5. Melden Sie den Schaden unverzüglich über den vorgesehenen Weg.
Bildquellen:

@PaySol.de | Bilderstellung teilweise durch KI