Wenn man Post vom Zoll erhält...

02.12.2017

Da freut man sich auf sein Paket und erhält stattdessen oder zusätzlich einen Brief vom Zoll. In dem Brief könnte eine Vorladung oder eine Zahlungsaufforderung des Zollamtes sein. Das kann die Freude über sein Schnäppchen schon trüben. Besonders wenn seine bezahlte Ware vom Zoll kostenpflichtig vernichtet wird.

Wenn man Post vom Zoll erhält...

Durch das Internet sind Käufe im Ausland viel einfacher geworden und so für fast jedermann möglich. Seit Jahren werden Produkte gerne und oft aus China bestellt, doch man sollte aufpassen. Im Jahre 2016 kamen über 60 Prozent der vom Zoll aufgegriffenen Waren aus China, auf Platz zwei liegt die USA mit ca. 18 Prozent, gefolgt von Hongkong mit fast 11 Prozent.

Beim Schnäppchenkauf ist es schnell passiert, dass man ein Plagiat erwirbt, ob gewollt oder ungewollt. Zum Beispiel können auch chinesische Händler über den Amazon-Marketplace als Präsentationsplattform ihre Waren anpreisen und verkaufen. Häufig stellen sich Schuhe, darunter Sportschuhe, als Fälschung heraus. „Der Rechteinhaber, zum Beispiel der Sportartikelhersteller, kann rechtliche Schritte auch gegen den Käufer einleiten“, erklärt Michael Jennrich, Stellvertretender Leiter des Hauptzollamts Bielefeld.

Gefährlich kann es hingegen bei elektronischen Produkten sein, da diese oftmals nicht den europäischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. „Häufig fehlt das CE-Zeichen und die vorgeschriebene deutsche Bedienungsanleitung", ergänzt Markus Dieckmann, der als Abfertigungsbeamter in Bielefeld für beanstandete Postsendungen zuständig ist. Wenn der Zoll solche Mängel feststellt, beschlagnahmt er diese und vernichtet sie. Die anfallenden Kosten trägt der Besteller, an den Verkäufer kommt man häufig nicht ran. Besonderes Augenmerk sollte man daher auf zu günstige Angebote legen oder wenn beispielsweise nur Vorkasse oder Kreditkarte akzeptiert werden.

Doch es drohen nicht nur die Vernichtung der Waren, sondern manchmal auch nur eine Zahlung. Grundsätzlich fallen keine Kosten für Zoll und Co. an, wenn die Waren weniger als 22 Euro wert sind. Liegt der Wert zwischen 22 und 150 Euro wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Hat das Frachtunternehmen diese Steuer vorgeschossen, kommt häufig noch eine sogenannte Vorlageprovision hinzu. So kann ein Schnäppchen am Ende recht teuer werden, daher sollte man immer darauf achten, bei welchem Händler man seine Waren einkauft.

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Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice