Wie die Deutschland-Kreditkarte Sie konkret schützt

07.10.2019

Die Pleite von Thomas Cook zeigt gut: Bei einer Reise lohnt sich die Zahlung mit einer Kreditkarte. Wir erklären Ihnen warum das so ist.

Wie die Deutschland-Kreditkarte Sie konkret schützt

Die Urlaubspläne von hunderttausenden Menschen in Europa und mehreren zehntausend in Deutschland wurden durch die Pleite von Thomas Cook durcheinandergeworfen – manch einer kann gar nicht mehr in den Urlaub fahren, andere müssen neu buchen und große Verluste in Kauf nehmen. Die Pleite des Reiseriesen macht relativ deutlich – eine Vorauszahlung für einen Urlaub ist immer eine relevante Gefahr. Sicher ist die Reise sozusagen nie. Doch wie kann man dennoch entspannt in den Urlaub fahren und sich trotzdem absichern?

Kreditkarten bieten sich als Zahlungsmittel an

In Hinblick auf die Thomas Cook-Pleite gilt es als teilweise umstritten, ob die Verwendung von einem sogenannten Chargeback möglich ist. Hierbei handelt es sich um die Funktion einer Kreditkarte, eine ungerechtfertigte Zahlung zurückzuerstatten. In Fällen, in denen eine Reise schon bezahlt wurde, aber nicht durchgeführt werden kann, greift diese Klausel theoretisch. Es gab bei früheren Pleiten allerdings Berichte über Insolvenzverwalter, welche die Zahlung zurückgefordert haben – ob das allerdings überhaupt gerechtfertigt ist, gilt als umstritten. In jedem Fall zeigt schon an der Möglichkeit zum Chargeback: Mit einer Kreditkarte ist man deutlich besser abgesichert.

Chargeback ist mit allen Kreditkarten möglich

Ob Sie nun auf eine Deutschland-Kreditkarte oder ein anderes Kartenprodukt setzen – das Prinzip Chargeback gibt es bei allen Karten. Das heißt konkret, dass es ziemlich egal ist, welche Karte Sie wählen und ob es sich um eine kostenlose Kreditkarte oder ein kostenpflichtiges Produkt handelt. Sie können in einem konkreten Fall einfach Ihre Bank anrufen und um eine Rückerstattung der Zahlung bitten. Dafür sind allerdings auch Nachweise notwendig. Im Falle einer Reise müssen Sie beispielsweise nachweisen, dass Sie die Zahlung schon getätigt haben und zudem klar machen können, dass diese trotz Bezahlung nicht durchgeführt wird. Hierzu benötigen Sie beispielsweise eine Bestätigung über die Stornierung.

Frist beginnt beim Chargeback erst beim Reiseantritt

Dabei sollten Sie sich auch nicht verunsichern lassen, dass ein Chargeback teilweise nur bis zu zwei Monate nach der Zahlung möglich ist. Die Frist beginnt bei Reisen nämlich immer am Datum des Reiseantritts. Das heißt konkret, dass Sie einen Chargeback auch dann durchführen können, wenn Sie vor mehreren Monaten bezahlt haben und die Reise erst ansteht. Fragen Sie dazu am besten einfach bei Ihrer Bank an und kontaktieren Sie als Betroffener einfach die Service-Hotline. Es zeigt sich im aktuellen Fall gut: Auf eine Karte wie die Deutschland-Kreditkarte bei der Bezahlung zu setzen ist immer eine gute Wahl!