Zockte Mastercard die Händler und Dienstleister ab?

14.09.2016

In London hat eine Anwaltskanzlei Klage gegen den amerikanischen Konzern Mastercard wegen zu hoher Nutzungsgebühren, welche Dienstleister und Händler zu entrichten haben, eingereicht. Der Kläger Walter Merricks (Anwalt) und die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel berufen sich hierbei auf ein neues Verbraucherschutzgesetz, welches letztes Jahr in Kraft trat.

Zockte Mastercard die Händler und Dienstleister ab?

Die über 600 Seiten umfassende Klage hat einen Streitwert von umgerechnet über 16,5 Milliarden Euro und wurde in Form einer Sammelklage, welche stellvertretend für über 46 Millionen britische Verbraucher steht, eingereicht. Die Klage hat zum Gegenstand, dass in den Jahren 1992 bis 2008 zu viele Entgelte für Serviceleistungen von den Händlern und Dienstleistern an Mastercard entrichtet wurden. Diese, nach Auffassung der Anwälte, erhöhten Entgelte führten gemäß der Argumentation der Anwälte in Preisaufschläge der angebotenen Waren und Dienstleistungen, so dass letztendlich die Verbraucher geschädigt wurden.

Das neue Verbraucherschutzgesetz aus dem vergangenen Jahr macht es möglich solche Klagen einzureichen, ohne dass die Verbraucher dieser vorab hätten zustimmen müssen. Laut Argumentation des Klägers sind auch deutsche Kunden von diesen Aufschlägen geschädigt worden, jedoch gibt es im deutschen Recht keine solchen Klageformen, so dass jeder Verbraucher einzeln Klage erheben müsste, in Großbritannien sind solche Klagen jedoch üblich.

Gewinnen die Kläger haben die geschädigten Verbraucher die Möglichkeit sich an den Kläger zu wenden, um somit eine Entschädigung zu erhalten und da die EU-Kommission bereits im Jahre 2007 feststellte, dass der US-Konzern zu hohe Entgelte berechnete, stehen die Chancen noch nicht einmal schlecht.

Wir erwarten daher mit einer gewissen Spannung den Ausgang des Verfahrens.

PS: Kunden der Deutschland-Kreditkarte können allerdings bereits heute aufatmen, da die Deutschland-Kreditkarte zu dem Hause VISA gehört.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice