Ist nun endlich Schluss mit dem Zahlen fürs Zahlen?

19.02.2018

Dank einer neuen EU-Richtlinie (PSD2) soll das Zahlen mit gängigen Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro nun gebührenfrei sein, doch diese Gesetzesänderung ist noch nicht bei allen Unternehmen angekommen.

Ist nun endlich Schluss mit dem Zahlen fürs Zahlen?

Seit dem 13. Januar diesen Jahres ist es gesetzlich verboten, Gebühren für die Zahlung per Karte zu erheben. Dieses neue Gesetz nennt sich Zahlungsdienstrichtlinie 2 (PSD2). Die Richtlinie gilt für alle „gängigen“ Karten, wie Mastercard, Visa und Girokarten. Außerdem gilt sie für stationäre, wie auch für Zahlungen online. Dank des neuen Gesetzes dürfen auch keine Gebühren für Lastschriften oder Überweisungen anfallen, solange sie unter das SEPA-System fallen. Allerdings halten sich nicht alle Unternehmen und Händler an diese neue Regelung.

Da das Gesetz nur die „gängigen“ Karten betrifft, sind Gebühren bei Kreditkarten wie der American Express weiterhin möglich, da diese in Deutschland nicht weit verbreitet ist. Außerdem ist es bei Bezahldiensten wie PayPal und PayDirekt per Gesetz möglich, dass Kunden fürs Zahlen bezahlen müssen. Hierbei ist nur auf die Kulanz der Dienste selbst zu hoffen. PayPal erhebt beispielsweise generell keine Gebühren für den Zahlvorgang. Das Unternehmen geht sogar noch einen Schritt weiter und hat in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass es Händlern untersagt ist Gebühren für die Zahlung mit PayPal zu erheben. Hierbei gibt es aber auch eine Ausnahme, durch Sonderregelungen sind sogenannte „Großkunden“, wie die Lufthansa und die Deutsche Bahn von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht betroffen. Kunden, die bei der Lufthansa oder der Deutschen Bahn via PayPal ihre Zahlung tätigen wollen, müssen ab einem Einkaufswert von 50 Euro mit Extragebühren bis hin zu 25 Euro rechnen.

Eine Branche, auf die das neue Gesetz zwar fällt, aber sich trotzdem nicht daran hält, ist die Taxibranche. Taxifahrer erheben weiterhin Gebühren von ihren Kunden bei Zahlung mit Kreditkarte. Der Grund dafür ist, dass Taxifahrer nach der Taxitarifordnung handeln und diese noch nicht an die neue EU-Richtlinie angepasst wurde. Diese Taxitarifordnungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, deshalb treffen die Extragebühren auch nicht jeden, der mit dem Taxi reist. Allerdings müssen Kunden in Köln, Berlin, Düsseldorf oder Essen die Extragebühr zahlen. Geplant ist die Anpassung der Taxitarifordnung an das neue Gesetz diesen Sommer, bis dahin müssen die Kunden der Taxiunternehmen die Extragebühr bei Kartenzahlung drauflegen.

Obwohl es das neue Gesetz noch nicht allzu lange Zeit gibt, gibt es jetzt schon Unternehmen, die eine Lücke im System gefunden haben. Die Wettbewerbszentrale hat diese Praktik schon vermehrt beobachten können. So bieten Portale ihren Kunden Rabatte an, aber nur wenn sie mit einer bestimmten Karte zahlen. Vermehrt geschieht dies bei Online-Vergleichsportalen für Flüge. Diese Praktik ist laut Gesetz erlaubt, aber von Experten als perfide angesehen, da manche Kunden eine Sonderbehandlung genießen, nur weil sie im Besitz einer bestimmten Karte sind.

Neben der Taxibranche und den Online-Vergleichsportalen gibt es auch immer wieder andere Fälle, in welchen Kunden für ihre Zahlung zahlen mussten, trotz des geltenden Gesetzes. Die Wettbewerbszentrale nimmt diese Fälle ernst und geht gegen diese Form von unlauterem Wettbewerb vor. Verbraucher die Verstöße gegen das Gesetz bemerken, können dies bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs melden. Sie hat eine spezielle Beschwerdestelle für diese Fälle eingerichtet (wir berichteten bereits hier). Wichtig hierbei ist dass, die Kunden Belege vorlegen können, damit die Zentrale auch Beweise für einen Gesetzesverstoß hat und gegen diese Unternehmen rechtlich vorgehen kann.

Bildquellen:

Michaela Zimmermann / MZ-Datenservice